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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aufgrund des Artikels 18. Absatz 1. des Immobilienvermittlungsgesetzes („Narodne novine“ – Amtsblatt- Nummer: 107/07, 144/12, 14/14, 32/19) bestimmt Denizet d.o.o. za promet nekretninama, mit Sitz in Trogir an der Adresse: Obala kralja Zvonimira 23 A, Immobilienagentur, eingetragen im Register der Immobilienvermittlung in der Republik Kroatien bei der Kroatischen Wirtschaftskammer, Registereintragungsnummer 681/2009, (im weiteren Text: Agentur Denizet d.o.o.) die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren Text: allgemeine Bedingungen). Die allgemeinen Bedingungen sind Bestandteil des Maklervertrages, der zwischen der Agentur Denizet d.o.o., als Makler, und der natürlichen Person/Rechtsperson, als Auftraggeber, abgeschlossen wurde.

 

Der Auftraggeber ist eine natürliche Person oder eine Rechtsperson, die mit der Immobilienagentur einen schriftlichen Maklervertrag (Verkäufer, Käufer, Pächter, Verpächter, Vermieter, Mieter und andere mögliche Teilnehmer im Immobilienverkehr) abschließt.

 

 

 

1.    IMMOBILIENANGEBOT

 

1.1. Das Immobilienangebot der Agentur Denizet d.o.o. begründet sich auf den Angaben, die die Agentur schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Wege vom Auftraggeber oder seinem Bevollmächtigten erhalten hat.

1.2. Die Agentur Denizet d.o.o. behält sich die Möglichkeit von Fehlern in der Beschreibung und dem Preis der Immobilie vor, sowie die Möglichkeit, dass die geworbene Immobilie bereits verkauft (oder vermietet) wurde oder der Eigentümer vom Verkauf (oder von der Vermietung) zurückgetreten ist, und welche Fehler als Folge der Nichterfüllung der Pflichten des Auftraggebers zurückzuführen sind.

1.3. Die Angebote und Benachrichtigungen der Agentur Denizet d.o.o. muss der Auftraggeber wie ein Geschäftsgeheimnis wahren und kann sie nur mit schriftlicher Genehmigung der Agentur einem Dritten übermitteln.

1.4. Wenn dem Angebotsempfänger die ihm von der Agentur Denizet d.o.o. angebotene Immobilie bereits bekannt ist, ist er verpflichtet, die Agentur unverzüglich schriftlich, mündlich oder elektronisch darüber zu informieren, andernfalls ist der Auftraggeber für den daraus resultierenden Schaden der Agentur Denizet d.o.o. verantwortlich (tatsächliche Kosten pro Maklerstundensatz oder Maklervergütung).

 

2.    IMMOBILIENMAKLERVERTRAG

 

2.1. Die Verpflichtung der Agentur Denizet d.o.o. als Makler und dem Auftraggeber besteht darin, einen Immobilienmaklervertrag in schriftlicher Form zu unterzeichnen.

2.2. Mit dem Immobilienmaklervertrag verpflichtet sich die Agentur Denizet d.o.o., zu versuchen, einen Dritten zu finden und mit dem Auftraggeber in Kontakt zu bringen, um ein bestimmtes Rechtsgeschäft über die Übertragung oder Gründung eines bestimmten Rechts an einer Immobilie auszuhandeln und abzuschließen (Kaufvertrag, Tauschvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag von Geschäftsräumen), und der Auftraggeber verpflichtet sich der Agentur Denizet d.o.o. die vereinbarte Maklervergütung zu zahlen, wenn dieses Rechtsgeschäft zustande kommt.

2.3. Bei der Vermittlung zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes der betreffenden Immobilie hat die Agentur Denizet d.o.o. den Auftraggeber mit dem Dritten in Kontakt gebracht, wenn sie:

- den Auftraggeber zur Besichtigung der betreffenden Immobilie gebracht oder angewiesen hat,

-ein Treffen zwischen dem Auftraggeber und einer dritten Person oder dem Bevollmächtigten einer dritten Person organisiert hat, um ein vermitteltes Rechtsgeschäft auszuhandeln und/oder abzuschließen,

-Angaben übermittelt hat (zum Beispiel Vor-und Nachnamen und/oder Telefonnummer und/oder Handynummer und/oder E-Mail) eines Dritten oder dem Bevollmächtigten eines Dritten,

-den genauen Standort und/oder die Angaben der ersuchten Immobilie mitgeteilt hat.

2.4. Eine dritte Person ist:

-Eigentümer der Immobilie/Käufer, Mieter, Pächter der Immobilie,

- ein Blutsverwandter in gerader Linie bis zu jedem Grad und in der Seitenlinie bis einschließlich dritten Grades, der Ehegatte/Lebenspartner (auch dann wenn eine Ehe/Lebensgemeinschaft beendet wurde), oder Schwägerschaft bis zum zweiten Grad einschließlich und ein Vormund oder Verwalter, Adoptierender oder Adoptierter des Immobilieneigentümer/des Käufers, Mieters, Immobilienpächters.

 

3.    MAKLERVERPFLICHTUNGEN

 

3.1. Die Agentur Denizet d.o.o. ist verpflichtet den Auftraggeber mit dem durchschnittlichen Marktpreis einer ähnlichen Immobilie bekannt zu machen, die Gegenstand des Maklervertrages ist, der zwischen der Agentur Denizet d.o.o. und dem Auftraggeber abgeschlossen wurde. Die Agentur Denizet d.o.o. wird den Auftraggeber mit dem Stand am Immobilienmarkt bekannt machen und auf diese Weise den Auftraggeber bei der Formierung bzw. Annahme des angebotenen Preises der betreffenden Immobilie, beraten. 

3.2. Die Agentur Denizet d.o.o. ist zur Einsichtnahme in die Unterlagen verpflichtet, die das Eigentum oder andere dingliche Rechte an der betreffenden Immobilie belegen, und den Auftraggeber auf die Rechtsmängel der betreffenden Immobilie hinzuweisen, insbesondere auf die möglichen Risiken des nicht-eingerichteten Grundbuchstatus der betreffenden Immobilie, sowie die Mängel der Bau- und Nutzungsgenehmigung, gemäß der Raumplanungs- und Baugesetzgebung.

3.3. Die Agentur Denizet d.o.o. ist verpflichtet, die erforderlichen Handlungen zur Präsentation der Immobilie auf dem Markt zu tätigen, insbesondere die betreffende Immobilie zu werben und andere Handlungen zum Ziele der üblichen Präsentation der betreffenden Immobilie zu tätigen.

3.4. Die Agentur Denizet d.o.o ist verpflichtet persönliche Daten des Auftraggebers zu wahren, und nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers die Angaben über die betreffende Immobilie und/oder bezüglich der betreffenden Immobilie als Geschäftsgeheimnis zu wahren. 

 

4. AUFTRAGGEBERVERPFLICHTUNGEN

 

4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, insbesondere vor der Besichtigung der betreffenden Immobilie, einen Immobilienmaklervertrag (Maklervertrag oder exklusiver Maklervertrag) mit der Agentur schriftlich abzuschließen, ansonsten ist die Agentur Denizet d.o.o. nicht verpflichtet, die Besichtigung derselben zu ermöglichen.

4.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur Denizet d.o.o. alle Dokumente zur Einsicht zu geben, die sein Eigentum an der Immobilie belegen, bzw. das Recht an der Immobilie, die Gegenstand der Maklerarbeit ist, den Bauakt, den Nutzungsakt, den Energieausweis und alle notwendigen Unterlagen im Zusammenhang mit der Immobilie, die Gegenstand der Maklerarbeit ist.

4.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Agentur Denizet d.o.o. über alle wichtigen Angaben, für die Durchführung der Vermittlung, zu benachrichtigen, zu denen insbesondere die korrekten Daten der betreffenden Immobilie, sowie der Preis gehören, und der Agentur Denizet d.o.o. alle Änderungen schriftlich mitzuteilen, im Zusammenhang mit der Arbeit, für die der Auftraggeber die Agentur Denizet d.o.o. ermächtigt hat.

4.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur Denizet d.o.o. und einem am Abschluss eines Vermittlungsgeschäftes interessierten Dritten, eine Besichtigung der betreffenden Immobilie, in Begleitung der Agentur Denizet d.o.o. und nach vorheriger Benachrichtigung der Agentur Denizet d.o.o., zu ermöglichen.

4.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Abschluss eines Vermittlungsgeschäfts, bzw. Abschluss eines Vorvertrags, in dem sich der Auftraggeber zum Abschluss eines vermittelten Rechtsgeschäfts verpflichtet hat, der Agentur Denizet d.o.o. die vereinbarte Maklervergütung in der Weise zu zahlen, die in dem zwischen der Agentur Denizet d.o.o. und dem Auftraggeber geschlossenen Maklervertrag, festgelegt ist.

4.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur Denizet d.o.o., die im Zuge der Vermittlung entstandenen Kosten zu ersetzen, die die üblichen Maklerkosten überschreiten, gemäß wie mit dem Maklervertrag, abgeschlossen zwischen der Agentur Denizet d.o.o. und dem Auftraggeber, festgelegt wurde, sowie die tatsächlichen Kosten, die durch die Nichterfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers entstanden sind.

 

5.    MAKLERVERGÜTUNG

 

5.1. Die Agentur Denizet d.o.o. erwirbt das Recht auf eine Maklervergütung beim Abschluss des Vorvertrags für das vermittelte Rechtsgeschäft, bzw. beim Abschluss des Vertrags für das vermittelte Rechtsgeschäft, sollte kein Vorvertrag für das vermittelte Rechtsgeschäft abgeschlossen worden sein. 

5.2. Die Maklervergütung bei der Vermittlung für den Verkauf und Kauf einer Immobilie

Die Höhe der Maklervergütung bei der Vermittlung für den Verkauf und Kauf einer Immobilie beträgt 3% vom erzielten Kaufpreis, erhöht um die Mehrwertsteuer (MwSt PDV von 25%), jedoch nicht weniger als 3.000,00 EUR, erhöht um die Mehrwertsteuer (PDV von 25%) und wird mit dem Immobilienmaklervertrag bestimmt, der zwischen der Agentur Denizet d.o.o. und dem Auftraggeber abgeschlossen wurde.

5.3. Die Maklervergütung bei der Vermittlung zum Immobilientausch

Die Höhe der Maklervergütung bei der Vermittlung zum Immobilientausch beträgt 3% des Immobilienmarktwertes, die der Auftraggeber durch den Tausch erzielt hat, erhöht um die Mehrwertsteuer (MwSt von 25%) und wird mit dem Immobilienmaklervertrag bestimmt, der zwischen dem Makler und dem Auftraggeber abgeschlossen wurde.

5.4. Die Maklervergütung bei der Vermittlung zur Vermietung/Anmietung und Verpachtung/Anpachtung einer Immobilie

Die Höhe der Maklervergütung bei der Vermittlung zur Vermietung/Anmietung und Verpachtung einer Immobilie beträgt eine Monatsmiete/Monatspacht, des abgeschlossenen Miet-/Pachtvertrags, erhöht um die Mehrwertsteuer (MwSt von 25%) und wird mit dem Immobilienmaklervertrag bestimmt, der zwischen dem Makler und dem Auftraggeber abgeschlossen wurde.

5.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet der Agentur Denizet d.o.o. eine Maklervergütung auszuzahlen, wenn ein Blutsverwandter in gerader Linie bis zu jedem Grad und in der Seitenlinie bis einschließlich dritten Grades, der Ehegatte/Lebenspartner (auch dann wenn eine Ehe/Lebensgemeinschaft beendet wurde), oder Schwägerschaft bis zum zweiten Grad einschließlich und ein Vormund oder Verwalter, Adoptierender oder Adoptierter des Auftraggebers, mit einer dritten Person ein vermittelndes Rechtsgeschäft abschießt, den die Agentur Denizet d.o.o. mit dem Auftraggeber in Kontakt gebracht hat.

5.6. Die Agentur Denizet d.o.o. hat Anspruch auf Auszahlung der Maklervergütung nach Beendigung des Maklervertrags, wenn der Auftraggeber ein Rechtsgeschäft abgeschlossen hat, das hauptsächlich auf der Tätigkeit der Agentur Denizet d.o.o. als Makler beruht und das in der Zeit nicht länger als die Laufzeit des abgeschlossenen Maklervertrags, nach Beendigung des betreffenden Maklervertrags.

5.7. Wenn der Auftraggeber vom Abschluss des Rechtsgeschäfts während dem Abschluss des Vermittlungsgeschäftes verzichtet, ist er verpflichtet, der Agentur Denizet d.o.o. die bei der Vermittlung tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten, insbesondere die Kosten für die aufgewendete Zeit zum Maklerstundensatz, für die Werbekosten und sonstige anfallende Kosten.

5.8. Maklerstundensatz

Die Höhe des Maklerstundensatzes beträgt 35,00 EUR für jede angefangene Stunde, erhöht um die Mehrwertsteuer (MwSt von 25%).

 

6.    BEENDIGUNG DES MAKLERVERTRAGES

 

6.1. Der Immobilienmaklervertrag wird auf einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen und endet mit Ablauf der Laufzeit, für die er abgeschlossen wurde, wenn das vermittelte Rechtsgeschäft nicht innerhalb dieser Frist abgeschlossen wurde.

 

7.    HAFTUNG FÜR SCHÄDEN 

 

7.1. Der Auftraggeber ist für Schaden verantwortlich, wenn er betrügerisch gehandelt hat, wenn er für die Vermittlungstätigkeit wesentliche Angaben zurückgehalten hat oder unrichtig Angaben gegeben hat, und dadurch die Agentur Denizet d.o.o. und/oder einen Dritten in die Irre geführt hat.

7.2. Der Auftraggeber haftet für Schaden im Falle vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens gegenüber der Agentur Denizet d.o.o. (z. B. Verhinderung der Besichtigung der Immobilie, ungerechtfertigte Absage eines vereinbarten Treffens zum Zweck der Verhandlung über die Umsetzung des Vermittlungsgeschäftes).

7.3. Die Agentur Denizet d.o.o. hat in den in Punkt 1.4., 7.1. genannten Fällen das Recht, Schadensersatz in Höhe der tatsächlichen Kosten und des entgangenen Gewinns zu verlangen, wobei der Betrag nicht höher sein darf als die vereinbarte Maklervergütung.

7.4. Die Agentur Denizet d.o.o. verfügt über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung für Schäden, die sie dem Auftraggeber oder Dritten während der Maklertätigkeit zufügen könnte.

 

8.    ZUSAMMENARBEIT MIT IMMOBILIENAGENTUREN

 

8.1. Die Agentur Denizet d.o.o. kooperiert und ist bereit mit anderen in- und ausländischen Agenturen bei der Immobilienvermittlung, zusammenzuarbeiten, die die ethischen Grundprinzipien des Geschäftskodex des Verbands der Immobilienunternehmen der kroatischen Wirtschaftskammer respektieren.  

 

9.    ANWENDUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND LÖSUNG VON STREITIGKEITEN

 

9.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein Bestandteil des Immobilienmaklervertrages, und auf Beziehungen, die nicht durch diese Geschäftsbedingungen und/oder den betreffenden Maklervertrag geregelt sind, gelten die allgemeinen Vorschriften des kroatischen zwingenden Recht.

9.2. Die Agentur Denizet d.o.o. und der Auftraggeber werden versuchen, gegenseitige Meinungsverschiedenheiten friedlich beizulegen und im Streitfall vereinbaren sie die Zuständigkeit des Gerichts in Split und die Anwendung des kroatischen materiellen Rechts.